Arbeitsrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwälte Shipnoski & Behnke

KOMPETENZ & ERFAHRUNG IM ARBEITSRECHT

Sie wurden gekündigt? Sie haben Probleme im Arbeitsrecht und sind daher auf der Suche nach einer kompetenten Beratung durch spezialisierte Anwälte? Bei uns sind Sie richtig!

Die erfahrenen Anwälte unserer auf das Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei in Kaiserslautern stehen Ihnen als kompetente Ansprechpartner bei jedem Problem zur Seite. Ganz egal, ob Sie durch Ihren Arbeitgeber gekündigt wurden, Fragen zum Kündigungsschutz haben, abgemahnt wurden oder eine Kündigungsschutzklage einreichen möchten: wir unterstützen Sie mit unserer langjährigen Erfahrung und Kompetenz – und kämpfen für Ihr Recht!

Wir sind:

✔️ Zuverlässig

✔️ Kompetent

✔️ Erfahren

Wenn Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht in Kaiserslautern suchen, dann können Sie bei uns auf langjährige Erfahrung und umfassende Kompetenz vertrauen.

 

Unsere Spezialgebiete im Arbeitsrecht sind:

  • kÜNDIGUNG
  • aBFINDUNG
  • aRBEITSZEUGNIS

  • aRBEITSVERTRAG
  • lOHN / Gehalt
  • Abmahnung

Ein Arbeitszeugnis oder ein Arbeitsvertrag kann beim Arbeitnehmer Fragen aufwerfen oder Unklarheiten enthalten.

Bei einem Arbeitsvertrag ist eine präzise Formulierung unter anderem deswegen wichtig, weil hier die Pflichten beider Vertragsseiten festgelegt werden. Um allerdings in der Tiefe zu verstehen, was in einem Arbeitsvertrag geregelt sein muss, ist die Kompetenz und Kenntnis eines Anwalts für Arbeitsrecht von Vorteil – in Kaiserslautern und Umgebung sind wir Ihnen gerne behilflich, schwammige oder nachteilige Formulierungen abklären zu lassen.

Gleiches gilt auch für das Arbeitszeugnis, welches wir gerne nach für Sie unvorteilhaften Passagen durchleuchten und ggf. für Sie anfechten.

 

Sie haben die Kündigung erhalten? Handeln Sie schnell!

Eine Kündigung durch die Arbeitgeberseite ist für die meisten Menschen ein Schock und ein gravierender Einschnitt in das bisherige Leben. Nicht immer geht es jedoch bei einer Kündigung mit rechten Dingen zu – um hier Ihre Interessen zu wahren, sollten Sie bei einer Kündigung einen Anwalt hinzuziehen, der einen Schwerpunkt im Arbeitsrecht hat.

Eine ungerechtfertigte Kündigung kann von diesem als solche erkannt und dann ggf. ein Widerspruch eingelegt werden. An dieser Stelle kann Sie bei einer Kündigung ein Anwalt beraten, welches Ziel Sie verfolgen möchten: Aufheben der Kündigung, ein Vergleich mit Zahlung einer Abfindung oder ein geändertes Arbeitszeugnis sind die Ziele, die unsere Mandanten meistens haben.

Anspruch auf eine Abfindung bei einer Kündigung

Üblicherweise ist der Anspruch auf eine Abfindung im Arbeitsvertrag geregelt. Wenn im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag dies nicht explizit geregelt wurde, so ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, eine Abfindung zu zahlen. Bietet Ihnen ein Arbeitgeber dennoch eine Abfindung an, so kommt dies meist mit der Bedingung, die Kündigung ohne Klage zu akzeptieren.

Die Höhe der Abfindung bei dieser Form der Kündigung beträgt dann nach dem § 1a des Kündigungsschutzgesetzes ein halbes Bruttomonatseinkommen pro Beschäftigungsjahr (ab sechs Monaten plus ein Tag wird aufgerundet). Dies ist ein Sonderfall, ansonsten gibt es keinen generellen Anspruch auf eine Abfindung nach einer Kündigung, wenn dies nicht im Vertrag geregelt ist.

Der Kündigungsschutz

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen einen allgemeinen oder besonderen Kündigungsschutz genießen, dann müssen für eine Kündigung gewichtige Gründe vorliegen. In Kleinbetrieben (unter zehn Vollzeitbeschäftigten ohne Auszubildende) greift der Kündigungsschutz beispielsweise nicht. Die Regelungen zu befristeten Arbeitsverträgen in den ersten zwei Jahren Firmenzugehörigkeit geben den Arbeitgebern zudem Mittel an die Hand, sich mancher Mitarbeiter auch ohne eine formale Kündigung zu entledigen.

Einen besonderen Kündigungsschutz genießen Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Personen (nach SGB IX) – hier gibt es eine Anzahl an Auflagen und beispielsweise die notwendige Zustimmung des Integrationsamtes: ohne diese ist die Kündigung unwirksam. Auch Arbeitnehmerinnen sind von Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung besonders geschützt, sofern der Arbeitgeber von der Schwangerschaft Kenntnis erhalten hat. Auch in der Elternzeit und in der Ausbildung nach Ablauf der Probezeit gelten besondere, schärfere Regelungen.

Innerhalb von drei Wochen muss eine Kündigungsschutzklage eingereicht sein

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Ihre Kündigung zu beanstanden ist, ist Eile geboten. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb der ersten drei Wochen stattfinden, danach wird die Kündigung als wirksam angesehen und kann nur noch unter besonderen Bedingungen angefochten werden. Die Kündigungsschutzklage zielt darauf ab, das entsprechende Arbeitsverhältnis fortbestehen zu lassen. Dies ist jedoch dann in der Realität die Ausnahme – weitaus häufiger als ein Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses ist ein Vergleich mit Zahlung einer Abfindung.

Verlieren Sie also keine Zeit nach Erhalt einer Kündigung – denn schon nach drei Wochen müssen Sie sich in den meisten Fällen mit der Wirksamkeit der Kündigung abfinden. Kontaktieren Sie uns am besten gleich, damit Sie die wichtigen Fristsetzungen nicht versäumen.

Gerne beraten wir Sie zu allen Ihren Fragen!

Kontakt

Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Email – wir freuen uns auf Sie!

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