Strafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwälte Shipnoski & Behnke

Sachkenntnis und Erfahrung im Strafrecht

Sie sind Beschuldigter in einem Strafverfahren? Die Polizei oder die Staatsanwaltschaft erhebt Vorwürfe gegen Sie? Wurden Sie angeklagt und suchen einen Verteidiger? Bei uns als Anwälte für das Strafrecht sind Sie mit Ihren Problemen richtig!

Als erfahrene Anwaltskanzlei für Strafrecht stehen wir Ihnen als kompetenter Ansprechpartner stets zur Seite! Ganz egal, ob Sie allgemeine rechtliche Fragen zum Strafrecht haben oder Probleme auf Grund einer Anklage, einer Ermittlung oder eines Strafbefehls – wir stehen Ihnen als kompetente Unterstützung zur Seite! Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Wenn Sie also wegen eines Ihnen vorgeworfenen Deliktes einen Anwalt für Strafrecht benötigen, dann stehen wir Ihnen in Kaiserslautern und Region gerne zur Seite – von kleineren Vergehen wie Fahrerflucht bis hin zu den schwereren Vorwürfen der Vergewaltigung, des Raubes oder Mordes.

Wir beraten Sie auch gerne dazu, ob in Ihrem Fall die Voraussetzungen für eine Pflichtverteidigung gegeben sind. Wenn Sie also vom Gericht aufgefordert werden (meistens direkt mit der Übersendung der Anklageschrift), einen Pflichtverteidiger zu benennen, dann kontaktieren sie uns einfach – die Beantragung zur Beiordnung als Pflichtverteidiger übernehmen wir gerne als Ihre Anwälte für Strafrecht in Kaiserslautern und Region.

Wir beraten und vertreten Sie unter anderem bei:

  • Strafverteidigung
  • Strafbefehl
  • Ermittlungsverfahren
  • Berufung
  • Haft
  • Pflichtverteidigung
  • Polizeiliche Ermittlung
  • Staatsanwaltschaft
  • Bewährung
  • Sofort-Verteidigung in dringenden Fällen

 

Bei einem Strafbefehl ist die Hilfe eines Anwaltes für Strafrecht durchaus von Vorteil. Sollte etwa eine Untersuchungshaft angeordnet werden, können wir für Sie den Einspruch formulieren, damit Sie bis zum Prozessbeginn möglichst auf freiem Fuß bleiben und Ihren beruflichen Angelegenheiten nachgehen können. Unsere Anwälte kümmern sich gerne um die Verteidigung im jeweiligen Fall – mit hoher Professionalität in allen Bereichen, ob Ihnen Raub, Mord, Vergewaltigung oder ein ähnliches schweres Delikt vorgeworfen wird oder ob es sich um kleinere Vergehen handelt: wir vertreten Ihre Position mit allen uns zu Gebote stehenden Mitteln.

Der Vorteil professioneller Hilfe im Strafrecht durch uns:

✔️ Als spezialisierte Rechtsanwälte beraten Sie umgehend in Ihrem Anliegen

✔️ Jahrelange Erfahrung und konsequente Spezialisierung

✔️ hochwertige Qualität von Fortbildungen und Zertifikate

✔️ Dringende Fälle: Bearbeitung in wenigen Stunden

Ein Strafbefehl liegt vor – was passiert?

Die Staatsanwaltschaft ist dazu angehalten, bei Kenntnisnahme vom Verdacht auf eine Straftat den Sachverhalt zu ermitteln (§160 Abs. 1 StPO). Ebenso ist das Einschreiten der Staatsanwaltschaft bei Verdacht einer Straftat vorgeschrieben (s. §152 Abs. 2 StPO).

Dabei ist zu beachten, dass die Ermittlungen nur bei hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkten aufgenommen werden dürfen. Ein mehr „hellseherisches“ Verdächtigen ist also unzulässig. Wenn ein Strafbefehl vorliegt, so kann die Kenntnis dieser Regelungen Ihnen möglicherweise einen Prozess ersparen. Der Strafbefehl dient im Deutschen Recht zur Ahndung von Fällen minderschwerer Kriminalität – genannt Vergehen – nach § 12 Absatz 2 StGB. Darunter fallen Geldstrafen und Taten, die mit Freiheitsstrafen von unter einem Jahr geahndet werden.

Schon hier, bei der Zustellung des Strafbefehls, kann Sie professionelle Hilfe eines Anwalts für Strafrecht vor größerem Schaden bewahren.

 

Wir vertreten Sie gerne als Strafverteidiger vor Gericht

Wenn es zu einem Prozess kommt, dann ist vor Gericht ein kompetenter und erfahrener Verteidiger vonnöten. Sie dürfen als Angeklagter bis zu drei Strafverteidiger bei Gericht benennen. Wir verteidigen Sie in Ihrem individuellen Fall und tragen dafür Sorge, dass für Sie das beste Ergebnis herauskommt – bestenfalls der Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Das ist unser Ziel und unsere Pflicht als Ihr Strafverteidiger.

Gerne beraten wir Sie von Anfang an zu allen Detailfragen und Möglichkeiten, die sich in Ihrem speziellen Fall bieten. Natürlich streben wir in Ihrem Interesse einen Freispruch an. Sollte dies nicht möglich sein, so ist unser Ziel, möglichst milde Sanktionen für Sie als Ergebnis zu erzielen. Als Ihr Strafverteidiger arbeiten wir nur für Sie und Ihre Interessen! Gerne beraten wir Sie, auch wenn es schnell gehen muss.

Rufen Sie uns einfach an oder kontaktieren Sie uns auf einem der anderen Wege (E-Mail, Besuch vor Ort, etc.).

Kontakt

Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Email – wir freuen uns auf Sie!

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Shipnoski & Behnke Rechtsanwälte GbR
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67655 Kaiserslautern

Telefonnummer: 0631 3618190
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E-Mail: info@shipnoski-behnke.de
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