Erfahrung & Kompetenz im Verkehrsrecht
Egal, ob Sie gegen ein Bußgeld vorgehen oder ein Fahrverbot umgehen möchten, Ärger aufgrund einer Fahrerflucht haben oder Sie Hilfe bei der Regulierung eines Verkehrsunfalls benötigen – unsere auf das Verkehrsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei steht Ihnen zur Seite.
Das Verkehrsrecht umfasst verschiedene Spezialgebiete. Unsere Kanzlei ist auf das Verkehrsrecht spezialisiert und unsere Rechtsanwälte sind bei jedem verkehrsrechtlichen Problem Ihr erster Ansprechpartner. Wenn Sie also einen Anwalt für das Verkehrsrecht benötigen, dann stehen wir Ihnen in Kaiserslautern und Umgebung zur Seite. Kurz und knapp – unsere Vorteile:
✔️ Eingehende Beratung zu allen Ihren Anliegen
✔️ Optimale Betreuung und konsequente Durchsetzung Ihrer Interessen
✔️ Jahrelange Erfahrung und Kompetenz im Verkehrsrecht
Für alle verkehrsrechtlichen Fragen vom Autokauf bis hin zum Abwenden einer drohenden Fahrerlaubnisentziehung (bekannt als Führerscheinentzug) werden wir gerne für Sie tätig und vertreten Ihre Rechte. Damit Sie wissen, was ein Anwalt für das Verkehrsrecht für Sie in Kaiserslautern tun kann, geben wir Ihnen hier ein paar Details an die Hand.
- Verkehrsunfall: was sind meine Rechte? Mietwagen, Gutachter, Reparatur
- Vorwurf der Fahrerflucht: wir beraten Sie und retten Ihren Führerschein
- Auto gebraucht gekauft und versteckte Mängel entdeckt? Hier wissen wir genau, was zu tun ist.
- Beratung bei drohendem Führerscheinentzug wegen Alkohol, Drogen oder Fahrverbot bei Geschwindigkeitsverstoß
- Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, treten wir für Sie mit dieser in Verbindung – und werden von dieser bezahlt
Was tun bei einem Verkehrsunfall?
Nach einem Unfall – ob selbstverschuldet oder fremdverschuldet – und dem ordnungsgemäßen Austausch der Daten und ggf. Benachrichtigung der Polizei ist es immer anzuraten, für diesen Verkehrsunfall einen Anwalt zur rechtlichen Begleitung und zur Wahrung der eigenen Interessen hinzuzuziehen. Ebenso raten wir dazu, vor Unfallzeugen oder der Polizei ohne anwaltlichen Rat nur die notwendigen Angaben zu machen, denn selbst vermeintlich „gute“ Aussagen können unter Umständen Ihren Interessen zuwiderlaufen.
Bei der Klärung der Schuldfrage, der Höhe einer gegebenenfalls zu erfolgenden Schadenersatzleistung oder anderen Themen eines Verkehrsunfalls können wir als Ihr Anwalt Ihre Interessen wirksam vertreten, so zum Beispiel bei Schmerzensgeld, Nutzungsausfall oder der Frage, ob ein Sachverständiger zur Feststellung der Schadenshöhe benötigt wird. Ein erfahrener Rechtsbeistand kann Ihnen gerade bei höheren Schadenssummen und vorgeworfenen Vergehen helfen, größere Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Nach einem selbstverschuldeten Unfall kommen in der Regel ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg auf Sie zu. Wurde jemand bei dem Unfall verletzt, erwartet Sie auch ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung. Gegen diese Vorwürfe verteidigen wir Sie mit überdurchschnittlichem Erfolg.
Ihre Rechtsschutzversicherung trägt in der Regel unsere Kosten!
Geblitzt? Unser Ziel für Sie: Kein Fahrverbot, keine Punkte, kein Bußgeld
Haben Sie einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten oder droht Ihnen sogar ein Fahrverbot? Gerne beraten wir Sie auch in diesem Bereich des Verkehrsrechtes. Eine Studie von Verkehrsexperten zeigte – zu etwa einem Drittel sind Bußgeldbescheide in der Beweisführung mangelhaft und somit zu Ihren Gunsten angreifbar.
Ein fehlerhafter Bußgeldbescheid bedeutet für Sie: keine Punkte, kein Bußgeld und kein Fahrverbot. Bevor Sie also einfach das Bußgeld bezahlen oder das Fahrverbot hinnehmen, empfiehlt sich die Beratung durch kompetente und erfahrene Anwälte für Verkehrsrecht. Beispielsweise können die Bediener des Messgerätes nur unzureichend geschult sein, die Eichprotokolle der Messgeräte wurden nicht sorgfältig geführt, oder das Messfoto ist nicht verwertbar. Wurden Sie „geblitzt“, beraten wir Sie gerne in Ihrem individuellen Fall.
Finden wir Fehler in der Messung oder im Bußgeldbescheid, heißt das für Sie: keine Punkte, kein Bußgeld, kein Fahrverbot.
Ihr gutes Recht beim Autokauf
Sie haben sich einen Gebrauchtwagen gekauft und Ihnen sind erst später versteckte Mängel aufgefallen? Der Verkäufer beruft sich auf die Klausel „gekauft wie gesehen“ im Vertrag? Je nach Sachlage kann es sich dabei dann sogar um arglistige Täuschung handeln. Denn die besagte Klausel bezieht sich nur auf den äußeren Anschein, bezogen auf die Sachkenntnis eines Laien. Wenn dem Verkäufer ein Schaden am Gebrauchtfahrzeug bekannt ist, dieser aber nicht bei der Inaugenscheinnahme auffällt und nicht ausdrücklich benannt wird, so können Sie ggf. Ansprüche auf eine Teilerstattung geltend machen oder sogar vom Kaufvertrag zurücktreten – gegen Erstattung des Kaufpreises.
Aber nicht immer sind die versteckten Mängel aufgrund einer arglistigen Täuschung verborgen geblieben – eine Abklärung der Sachlage und eine Beurteilung durch einen Anwalt ist hier oft von Vorteil.
Gründe für einen Führerscheinentzug
Aus vielen Gründen kann einem Autofahrer die Fahrerlaubnis für einen Zeitraum oder dauerhaft entzogen werden. Am bekanntesten ist wohl der Grund „Drogen oder Alkohol am Steuer“. Über 0,5 Promille – bei besonderer Gefährdung des Straßenverkehrs auch schon ab 0,3 Promille – ist der Führerschein bereits in Gefahr. Ab 1,1 Promille wird der Führerscheinentzug direkt am Kontrollort vorgenommen – genauso wie bei einer wiederholten Auffälligkeit bei Alkohol am Steuer.
In der Probezeit kann bereits durch wiederholtes Falschparken (A-Verstöße oder B-Verstöße) ein befristetes Fahrverbot „erzielt“ werden. Fahranfänger unterliegen hier einer besonderen Aufmerksamkeit. Auch das Fahren ohne Fahrerlaubnis führt neben empfindlichen Geldstrafen zu einer Sperrfrist – sollten Sie dann doch noch den Führerschein machen wollen, sind die Hürden für Sie höher. Ebenso können starke Geschwindigkeitsüberschreitungen, wiederholtes Nötigen und andere Gründe zu einem zeitlich befristeten (oder sogar lebenslangen) Fahrverbot führen. Aber hier gilt: Sie können einen Widerspruch einlegen.
Mit der richtigen Verteidigungsstrategie können sich manche Angelegenheiten als doch nicht so unabwendbar darstellen, wie sie zunächst ohne anwaltliche Unterstützung aussehen. Gemeinsam finden wir die richtige Strategie für Sie.
Drohendes Fahrverbot bei Fahrerflucht
Wer einen Unfall verschuldet und sich dann vom Tatort entfernt, ohne seine Personalien und seine Beteiligung am Unfall feststellen zu lassen, begeht Fahrerflucht, auch bei vermeintlich nur geringen Sachschäden. Dabei ist es auch nicht hilfreich, eine Visitenkarte oder eine Notiz am geschädigten Fahrzeug zu hinterlassen und einfach wegzufahren. Das richtige Verhalten ist es, die Personaldaten anzugeben, bei Sachbeschädigung an einem parkenden Fahrzeug eine angemessene Zeit zu warten oder die Polizei über den Schaden zu informieren. Ein Fahrverbot bei Fahrerflucht kann schon ab einem Schaden von über 600 Euro ausgesprochen werden. Sollten jedoch Menschen verletzt werden, kommt zu einem Fahrverbot je nach Schwere noch eine Freiheitsstrafe hinzu. Aber nicht immer ist die Sachlage eindeutig – ein fachkundiger Anwalt kann zumindest bei Sachschäden die Schadenshöhe prüfen: das Ergebnis kann dann erheblichen Einfluss auf das Strafmaß (Fahrverbot bei Fahrerflucht und dessen Dauer) haben.
Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie in allen Fragen des Verkehrsrechts.
Kontakt

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